Über Gerhard Ochsenfeld

*LH1965

Frederick und sein Blick aufs Meer

Leseproben auszugsweise aus meinem Buch für Kinder und die ganze Familie
„Frederick – und sein Blick aufs Meer“:

„Frederick – und sein Blick aufs Meer“: hier liest die ganze Familie gern

Wo Sie das Buch, als Taschenbuch oder als e-Book, kaufen können, finden Sie hier.

(auszugsweise:)

Sein Blick aufs Meer

[…]
„Setz Dich!“ rief er begeistert aus, ließ sich selbst im Schneidersitz auf der breiten Mauer nieder und zog Linda an der Hand herunter zu sich, damit sie neben ihm sitzen würde.
„Siehst Du das? Da hinten! Das ist die Westsee!“ Erwartungsfroh sah er zu Linda hinüber. „Ja“, klang Linda enttäuscht, „aber man sieht ja gar nicht viel.“
Unter der Friedhofsmauer dehnte sich erst einmal ein gutes Stück Land, mit Äckern und Wiesen, mit kleinen Waldstückchen hier oder dort, mit ein paar Bauernhöfen. Die Landschaft lag in vielen verschiedenen Grüntönen unter der klaren Sonne – nur die Getreidefelder hoben sich golden ab.
Und weit dahinter konnte man die blaue See erkennen.
„Siehst Du, Linda, wie schön das hier ist?“ Er knuffte Linda in die Seite, um eine Reaktion heraus zu fordern. Sie schnappte nach seiner Hand und hielt sie fest. „Wenn mein Vater anfing, das Grab zu pflegen“, erzählte Frederick, „dann bin ich immer weggegangen, bin so über den Friedhof gelaufen. Und irgendwann hab ich diesen Ausblick entdeckt. Seitdem komme ich manchmal hier auf den Fried- hof, nur um mich auf diese Mauer zu setzen…“


Die Blicke zweier Kindergesichter verloren sich in Richtung des Meeres. Das eine Gesicht sanft, im Glück strahlend, das andere noch etwas ratlos.
„Dann sitz ich hier und träum vom Meer“, erzählte Frederick weiter. „Nur ich. Ganz alleine im Boot. Und dann fahr ich bis zum Horizont und noch dahinter.“
Der Wind blies ihnen heftig ins Gesicht und roch nach Meer. Frederick war glücklich. Und Linda war glücklich, weil Frederick endlich einmal etwas er- zählte: Von sich – und ganz von sich allein, ohne dass sie zuvor mit Fragen gedrängt hatte.
Das Wetter war schön, die Luft roch frisch,
der Wind war mild. – Aber in Linda brannte die Neugier nun zu sehr, endlich einmal mehr zu erfah- ren von diesem Jungen, der ja plötzlich auch ganz normal reden konnte! Der Junge, der also nicht nur schweigen konnte! Dieser Junge, der tatsächlich mehr sprechen konnte, als nur das Allernötigste – und nur, wenn man ihn direkt fragte.
Und so unterbrach sie irgendwann die Stimme des Windes, der im Laub der Büsche unterhalb der Mauer und in den Bäumen um sie herum rauschend, zischend und surrend seine abwechslungsreichen Melodien spielte. „Wieso bist Du eigentlich im Heim, wenn Du doch noch einen Papa hast?“
Frederick schwieg.
Linda hielt nur stumm seine Hand.
Und dann gingen ganz allmählich bei Frederick die
Türen auf:
„Linda?“ fragte Frederick leise, „kannst Du ein
Geheimnis für Dich behalten? Wenn ich Dir was sage, was keiner weiß außer mir?“
„Hm“, war Linda irritiert, „auch meiner Mama nicht? Die ist nämlich meine beste Freundin. Und deshalb kann ich der auch alles sagen.“
„Nein!“ stellte Frederick trocken fest. „Auch Deiner Mama nicht! Das ist dann nur ein Geheimnis unter uns zweien!“
Linda schwieg.
Linda dachte lange nach und erwog. Sie wollte keine Geheimnisse haben vor ihrer Mutter. Sie wollte nichts verbergen vor ihrer Mutter. Und sie fürchtete, es würde bald ganz unausweichlich dazu führen, dass sie ihre Mutter würde anlügen müssen, nur um dieses Geheimnis wahren zu können.
Aber es reizte sie auch, mit Frederick ein Geheimnis zu teilen. Nur mit Frederick. Linda fand es irgendwie aufregend und spannend, mit Frederick ein Geheimnis zu hüten.
Diese stille Verbundenheit, die dann zwischen Frederick und ihr bestehen würde, erschien ihr sehr verlockend. Und sie hoffte auch, ihm nun endlich näher kommen zu können. Linda konnte Frederick gut leiden. Auch wenn Linda gar nicht hätte sagen können, warum sie ihn so gern hatte. Er redete ja wenig. Und er redete nie von sich selbst. Aber nun stellte er in Aussicht, ihr ein echtes Geheimnis von sich selbst zu verraten! Näher würde sie ihm ja gar nicht mehr kommen können!
Und Linda fasste einen Entschluss.
„Ja, Frederick“, sagte Linda, nachdem sie meinte, lange genug darüber nachgedacht zu haben.
„Ja, versprochen. Das bleibt dann nur unser Geheimnis.“
[…]

(komplett:)

Ein Wintertag

Es war grau in grau. Es war bitter kalt – und regnete Bindfäden.
Die Schüler waren vom Winterregen pudelnass. Sie drängten sich frierend in der Eingangshalle der Schule zusammen, schimpften über das Wetter, spritzten sich noch gegenseitig mit dem Wasser auf ihrer Kleidung nass… als ob das noch irgendetwas änderte.
Aber jeden, der nass gespritzt wurde, ärgerte das, weil jeder der Nässe überdrüssig war. Und so ver- mischten sich schadenfrohes Gelächter mit lautstarkem Schimpfen, vermischten sich Reden und Erzählen mit Rufen und Brüllen. Lärm beherrschte die Halle. Die Stimmen einiger Lehrerinnen und Lehrer, die zu etwas Ruhe aufzurufen versuchten, gingen meist ungehört unter im Tosen der Schülermenge.
Erst der Gong drang durch und löste, wie von Geisterhand geführt, die Schülermenge auf. Dort stürmten Stimmen und Tritte in den einen Flur, da trommelten stampfende Füße die Treppen hinauf und in einen anderen Flur heinein.
Und nach einigen Minuten war in der Eingangshalle die Stille mit sich allein.
Erleichtert über die Ruhe, und doch auch einsam
mit der Leere, schnappte die Stille nach den letzten, in der Ferne widerhallenden Kinderstimmen und den letzten zugeschlagenen Türen. Dann…
… nichts mehr.
Allmählich und schüchtern suchte die Stille Kameradschaft zu knüpfen mit dem leisen Zischen und Pfeifen, das der Winterwind den Türritzen entlockte. Und Kameradschaft mit dem seichten Prasseln des Regens, das durch Türen und Fenster gedämpft in die Halle drang.

(Auszug aus:)


Als Kinderbuch konzipiert, ist mit Spannung die ganze Familie dabei!


Stolz und Staunen

[…]
„Voilà!“ sprach Frederick geschwelgt aus und schwang dabei weit ausholend und anbietend den linken Arm, um schließlich mit dem gestreckten Arm und der flach nach oben offenen Handfläche in Richtung seines Schreibtisches zu zeigen.
Frederick kannte die Bedeutung des französischen Wortes „Voilà“ gar nicht. Frederick hatte sich das nur vor kurzem aus einem Film abgeschaut und gut gemerkt. Es hatte Frederick schwer beeindruckt, wie dort ein Mann mit einer attraktiven Frau über einen Hafenanleger ging und – an einem bestimmten Boot angelangt – mit dieser großzügigen Geste auf eine prächtige Segelyacht zeigte. Die Szene wurde zum Auftakt einer Segeltour: Der Mann kreuzte mit der Frau für ein paar Tage durch die Westsee und bis ins Skagerrak hinein. Die Filmemacher hatten mit schönen Naturaufnahmen von der See und den Küsten nicht gespart. Am Ende des Films sollten die beiden dann auch tatsächlich zusammen kommen…
Aber so weit waren Linda und Frederick noch lange nicht…

Frederick war sehr stolz, als er auf die Skulptur schaute, die er sich auf seinen Schreibtisch gestellt hatte. Etwa sechzig Zentimeter groß, stand dort eine Figur in grauen Farbtönen.
Linda ging langsam darauf zu, staunend, mit großen Augen und offenem Mund: Linda mochte etwas sagen, wollte etwas fragen und… wusste gar nicht, womit anfangen. „Was ist das?“ fragte sie schließlich.
„Ein Steinbock!“ sagte Frederick fast empört. ‚Hab ich doch erzählt!‘ dachte Frederick bei sich.
„Nein!“ war Linda ungeduldig, „ich meine: Woraus ist der?“ „Aus Speckstein!“ rief Frederick aus und grinste breit – er ahnte schon, dass er Linda mit dieser Antwort wohl nur noch mehr irritieren würde. Denn gut konnte er sich noch daran erinnern, dass er selbst gar nicht wusste, was das sein sollte. Weicher, fettiger Speck und harter, kalter Stein – das hatte auch für Frederick gar nicht zusammen passen wollen, als er von seinem Vater zum ersten Mal davon hörte.
„Was ist denn das?“ drehte Linda sich fragend zu Frederick um. „Speck… stein?“
„Ja, ich weiß nicht. Das ist irgendwie ganz komisch. Einerseits sagt man ,Stein‘ dazu – aber andererseits kann man den bearbeiten wie Holz… oder so. Also jedenfalls ist der so weich wie Holz… aber ist eben doch ein Stein.“
Linda stand nun ganz nah bei der Skulptur und hielt ihre rechte Hand dicht über dem Rücken des Tieres in der Luft. Sie wollte unbedingt auch einmal wissen, wie sich dieser Stein anfühlte… Langsam drehte sie ihren Kopf zu Frederick und fragte mit leuchtenden Augen: „Darf ich?“
Frederick nickte – und spürte einen großartigen Stolz in sich aufsteigen. „Warum nicht?“ Und Linda ließ ihre Hand auf das Tier sinken. Dann nahm sie auch die linke Hand hinzu und strich nun mit beiden Händen sanft und ganz ohne Druck über den Stein. Linda fröstelte: Sie hatte eine – wie man zu sagen pflegt – Gänsehaut, als sie die Figur berührte und mit ihren Händen spüren konnte.
Leise flüsterte Linda in stiller Faszination: „Mein Papa sagt immer, dass man Kunst niemals anfassen darf. Immer nur ansehen. Aber niemals mit den Fingern daran gehen.“
„Ja“, sagte Frederick nüchtern, „in Museen! Das sagt mein Papa auch. Aber bei mir darfst Du solche Sachen auch anfassen!“
[…]

Recht und Gesetz verstehen

Es ist nicht leicht, den Einstieg in Recht und Gesetz zu finden – zumal die Fachliteratur es einem nicht eben leichter macht, frei von der typischen „juristischen“ Sprache den Zugang zu gewinnen. Man möchte vielmehr meinen, der Kreis der juristisch Gebildeten möchte lieber unter Seinesgleichen bleiben.

Diesen wichtigen Einstieg möchte ich Ihnen erleichtern: mit meinem handlichen Buch „Rechtliche Grundlagen für das Sicherheitsgewerbe„.

Rechtliche Grundlagen: Recht und Gesetz mit vielen Fallbeispielen verständlich vermittelt

Nun wird vielleicht so mancher fragen: „Das Copyright weist das Jahr 2008 aus? Was soll ich mit so altem Kram?“

Jedoch, weder die Gesellschaft noch die Gesetzgebung gehen mit Grundbegriffen wie dem Jedermanns-Recht, mit Notwehr oder Notstand, mit Besitzdienerschaft oder Hausfriedensbruch und und und… so beliebig um, dass wir es hier mit einer Wechselhaftigkeit, einer Schnelligkeit, einer Kurzlebigkeit auch zu tun haben, wie wir sie vielleicht aus dem Internet kennen, auf jeden Fall aber nur zu gut kennen von High-Tech-Produkten.

Sondern hier spricht man von den Grundlagen einer Gesellschaft, die vor dem Hintergrund des Artikels 2 unseres Grundgesetzes einen eher universellen Charakter besitzen. Dort also heißt es: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt […]“ Und ebenso heißt es dort: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Inbesondere, wenn Sie nun beruflich für andere eintreten, diese wichtigen Grundrechte zu schützen, so ist es wichtig, dass Sie wesentliche Grundlagen Ihrer Arbeit auch verstehen können – ohne mit Schrecken an die Formulierungen verquaster Paragrafen und die verstiegene Wortwahl Rechtsgelehrter zu denken.

Mit einem Paperback von 156 Seiten, also nicht zu umfangreich,
mit handlichen 13,5 x 21,5 cm beinahe ein DIN-A5-Format,
für moderate EUR 12,80,
möchte ich Ihnen den Einstieg in die schwierige Materie Ihres rechtlichen Rüstzeugs erleichtern.

Hier geht es zu kleinen Textauszügen und Leseproben.

Erwerben können Sie das Buch auf dem Postwege
direkt von „Books on Demand“ (versandkostenfrei!)
oder zum Beispiel bei „amazon„,
aber, wenn Sie möchten, auch bei Ihrem Buchhändler: ISBN 978-3-8370-5440-8.

Rechtliche Grundlagen – Leseproben

Im Folgenden möchte ich Leseproben aus meinem Ratgeber „Rechtliche Grundlagen für das Sicherheitsgewerbe“ anbieten.

„Rechtliche Grundlagen“: viele Fallbeispiele erleichtern den Zugang

Leseproben:

Inhaltsverzeichnis
Während die Texte der Gruppe 1 die rechtlichen Grundprobleme darstellen, lege ich mit der Gruppe 2 zum Teil Vertiefungen rechtlicher Problemfälle, zum Teil aber auch rechtliche Abschweifungen dar, mit deren Hilfe ich ermöglichen möchte, die Rechtstheorie in den Gesamtzusammenhang des Lebens zu stellen.
[…]
Fallbeispiele:
50 Fallspiele – überwiegend kurz und überwiegend auf nur ein Problem hin besprochen – sollen die praktische Einordnung der rechtlichen Probleme vereinfachen. 14 Fallvariationen kommen hinzu, um die Abwägung rechtlicher Grenzprobleme oder Unterscheidungen deutlicher zu vermitteln.
[…]

Erste Worte – anstelle eines Vorwortes
[…]
Der Buchmarkt ist voller Lehrbücher, die trocken die juristische Materie vermitteln, aber es dem in rechtlichen Dingen Unbedarften schwer machen, eine Brücke zu schlagen zwischen dem juristischen Rüstzeug und dem praktischen Alltag.
Es bleibt letztenendes unklar, weshalb derartige Lehrtexte sich stets als trocken, meistens in Fachvokabular viel zu abgehoben („Insider“-Sprache) und zu wenig auf Alltag und Praxis ausgerichtet erweisen – und bleiben so unzugänglich bis gänzlich unverständlich für den „Normalbürger“. Kein Fachmann aus der Branche und kein Spezialist müsste um seinen Arbeitsplatz oder um seine Auftragslage bangen, nur weil der „einfache“ Bürger, der „durchschnittliche“ Arbeitnehmer oder der „übliche“ Gewerbetreibende zumindest ein Grundverständnis von rechtlichen Belangen aufbauen könnte, statt nur verängstigt zurück zu springen, wenn nur ein Paragrafen-Zeichen auftaucht oder das Wort „Gesetz“ durch den Raum spukt. Die Fülle an Gesetzen und Verordnungen und der Umfang der darauf fußenden Rechtsprechung machen am Ende die Spezialisten doch unentbehrlich.
[…]

Aufgaben und Charakter des Sicherheitsdienstes
[…] Neben der Eindämmung von Einbruch-, Vandalismus- und Diebstahlschäden ist eine wichtige und fast stets mit abgedeckte Aufgabe im Werkschutz die Begrenzung von Sachschäden durch Früherkennung – und damit die Eingrenzung des Schadensumfanges durch Verhinderung von Schäden oder zumindest durch die schnellere Reaktion auf einen Schadensfall. Oft wären für den Auftraggeber Versicherungsprämien gar nicht finanzierbar, wenn nicht die Versicherungsprämie erst durch die ständige und personelle Besetzung von Versicherungsobjekten zu einer diskutablen Größenordnung reduziert würde. Schon allein dadurch leisten Sie also Ihren unmittelbaren Beitrag zu einem letztlich besseren Betriebsergebnis – was ganz im Gegensatz zu der häufigsten Einstellung steht, die bei Unternehmern anzutreffen ist, nämlich dass jeglicher Personalaufwand außerhalb verkaufbarer Produktionsgüter oder Dienstleistungen schlichter Kostenballast seien!
Ich muss das an dieser Stelle einmal hervor heben, um etwas für Ihr Selbstbewusstsein zu tun, denn offen ausgesprochen oder versteckt zum Ausdruck gebracht stellen Sie fast durchweg für den Auftraggeber eine unproduktive Lästigkeit dar. Das wird man Sie oft genug auch spüren lassen – nicht nur durch die geringst mögliche personelle Besetzung eines Objektes oder geringst mögliche Ausstattung einer Veranstaltung mit Sicherheits- und Ordnerpersonal oder oder… Sondern auch durch offene oder verdeckte Unmutsäußerungen vonseiten der Auftraggeber und zuletzt auch durch Vertragsabschlüsse mit dem Sicherheitsdienstleister, die Sie als Arbeitnehmer in der mageren Lohntüte finden oder die Sie als Sicherheitsdienstleister in ein Betriebsergebnis zu wandeln versuchen, das Ihr unternehmerisches Engagement noch rechtfertigt. – Wenn ein Sicherheitsunternehmer allerdings nicht einmal den Tariflohn an seine Sicherheitsmitarb. weiter gibt, dann hat er entweder ein zu niedriges Kampfangebot abgegeben, um einen Auftrag zu erhalten… oder aber er erwartet eine zu hohe Gewinnmarge für sich selbst.
[…]


„Rechtliche Grundlagen für das Sicherheitsgewerbe“ schafft Verständnis durch viele und prägnante Fallbeispiele


Das Jedermanns-Recht
[…]
§ 227 BGB schließt eine Notwehrmaßnahme zugunsten eines Dritten mit ein: „… einen gegenwärtigen Angriff von sich oder einem anderen ab[…]wenden“. Und der so genannte „Dritte“, also jeder andere als der unmittelbar Betroffene selbst, ist die PC-Revolution GmbH: Flinck beobachtet als Außenstehender den gerade mit dem Einbruch befassten Täter – auf einem Grundstück und an einem Gebäude, für das er selbst keinerlei Rechte geltend machen kann. Dennoch darf er, in Anbetracht der Tatsache, dass der tatsächlich Berechtigte sein Recht auf Notwehr gerade nicht selbst ausüben kann (kein im Namen der PC-Revolution GmbH Berechtigter ist augenscheinlich gerade anwesend), für diesen die Verteidigung des Rechtsguts zu ergreifen.
Der Angriff durch den Täter war gegenwärtig – der Täter war gerade dabei, sich an einem Fenster im Hochparterre zu schaffen zu machen. Nach Kenntnis Flincks sind die Fenster dieses Bürotraktes nicht alarmgesichert, […]

Vorsatz und Fahrlässigkeit
[…]
Wer mit Vorsatz handelt, beabsichtigt eine mehr oder minder klar definierbare, negative Folge seines Handelns.
Im Palandt (§ 276, Rn. 10) wird der Vorsatz w. f. aus dem Kommentar von Soergel zum Bürgerlichen Gesetzbuch wiedergegeben: „Vorsatz ist das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges.“
Meinen vorang., eigenen Definitionsversuch zum Vorsatz will ich nutzen, um im Rahmen gleichsam einer Gegenüberstellung die Unterscheidung zur groben Fahrlässigkeit zu verdeutlichen:
[…]

Von der Strafbarkeit der Untätigkeit
§ 13 StGB zur Unterlassung
[…]
Weshalb erwähne ich für den Sicherheitsdienst die Unterlassung?
Nun, selbst in der geregelten Situation der Sicherheitsdienstleistung kann der Fall des schuldhaften Unterlassens (der Gefahrabwendung z. B.) eintreten, und dieses mit der ganzen Palette, von Vorsatz über grobe bis hin zur leichten Fahrlässigkeit…
Ein Fallbeispiel aus dem Bereich des Werkschutzes:
Der Werkschützer Bert Neuimfeld kommt von seinem großen Rundgang zurück. […]
[…]
Man kann hier nur eine Verletzung der Sorgfaltspflichten feststellen. Und letzten Endes: Es handelt sich hier um eine Unterlassung. Denn […]
[…]
„Nach verständiger Abwägung der Umstände“, das muss man nun berücksichtigen, bedeutet z. B., dass eine Selbstgefährdung dann nicht verlangt wird, wenn sie lebensbedrohlich oder gesundheitsgefährdend ist.
1. Leben geht immer vor Sachwert!
2. Dem potenziell Helfenden wird zugestanden, das eigene Leben und die Unversehrtheit des eigenen Lebens höher zu stellen als fremdes Leben. Folglich ist die unterlassene Hilfeleistung nicht immer gesetzeswidrig, muss aber nachvollziehbar sein!
[…]

Exkurs zur juristischen Person
[…]
Hier sei nur als kurzer Exkurs angeführt, dass eine juristische Person eine gesetzliche Fiktion ist (§§ 21 ff BGB), die es ermöglicht, dass im weitesten Sinne eine Institution auch Rechte erlangen und Pflichten übernehmen kann. Eine solche Institution kann ein Verein sein, aber auch ein Unternehmen, soweit es Gesellschaftscharakter hat (auch eine Ein-Mann-GmbH ist eine solche Gesellschaft, und zwar wiederum auf der Grundlage einer rechtlichen, einer juristischen Fiktion). Der Fiktionscharakter der juristischen Person ist nur in der akademischen Auseinandersetzung strittig, die rein sportlichen Charakter besitzt.
[…]

begeisterndes Ultraweitwinkel für APS-C

Das Samyang 10 mm F2.8 ist ein wahrhaftig beachtenswertes Superweitwinkel, speziell konstruiert nur für APS-C-Sensoren. Ein Ultraweitwinkel der Superklasse – für die gern belächelte Crop-Klasse unter den Spiegelreflexkameras.

Ein „echtes“ Ultraweitwinkel für APS-C – und KEIN Fisheye!

Erstmals 2013 der Öffentlichkeit vorgestellt, bietet dieses Objektiv keine überholte Technik, sondern ist wirklich „up to date“. Und das, obwohl man dieses Objektiv voll manuell bedienen muss – außer man hat einen Nikon-Body, so dass man zumindest die Blende von er Kamera aus steuern kann. Die optische Leistungsfähigkeit des Samyang 10 mm F2.8 jedoch ist absolutes „High-End“.

Umso interessanter also ist es, einen Blick auf dieses Objektiv zu werfen, derweil die kleineren Crop-Sensoren gern belächelt werden – wie ein kleiner und vorlauter Bruder des Vollformats. Umso lohnenswerter auch ist ein Blick auf dieses Objektiv, weil Samyang verstanden hat, dass man, wo der kleinere Sensor dieselbe Auflösung in Pixeln liefern muss, man das bessere optische Werkzeug benötigt. – Am Ende aber auch lohnenswert ist der Blick auf das Samyang 10 mm F2.8, weil es ein Ultraweitwinkel mit fester Brennweite ist, das vollkorrigiert ist… und eben KEIN Fisheye!

Schaut Euch also meine Videos zu diesem Objektiv an: der Erfahrungsbericht – und das ergänzende Video mit zusätzlichen Informationen und zusätzlichem Anschauungsmaterial.

Man kann durchaus ein Foto wie dieses auch mit einem Zoom-Objektiv machen, das eine Brennweite von 10 mm mit einschließt:

Jedoch, man kann ein solches Foto mit einem Zoom-Objektiv nicht in dieser Qualität aufnehmen. Nicht mit dieser Schärfeleistung, nicht mit solcher Schärfe bis in die Ecken, nicht mit so geringer Krümmung, und nicht mit so schwachen chromatischen Aberrationen.

Das Samyang 10 mm F2.8 macht also mehr aus einem APS-C-Sensor: Es ist ein Ultraweitwinkel, das höchsten Ansprüchen gerecht wird.

Ich bedauere es wirklich, dass ich in dieses Template (sorry, WordPress nennt so etwas „theme“) keine größeren Fotos einbinden kann. Weder unmittelbar im Blog-Beitrag (was ich noch gut verstehen könnte), noch in gesonderter Darstellung der Grafik. Das ist ein echtes Manko.

Mehr jedoch könnt Ihr in meinem Video-Erfahrungsbericht und in meinem ergänzenden Video zum Samyang 10 mm F2.8 erfahren.

amazing ultrawide angle for APS-C

The Samyang 10 mm F2.8 is an amazing ultrawide angle lens, specially made for cameras with a so called crop-sensor. You can’t use this lens at a full-frame body.

a real ultrawide angle lens for APS-C – plus non-fisheye!

 

First time presented to public in the year 2013, this lens is an up-to-date optical tool. It is a simple tool, while there is not any comfort of automatic functions. You need to handle this lens completely manual. Only users of Nikon bodies are able to control the aperture via their camera. The optical abilities of the Samyang 10 mm F2.8, however, reveal a high-end tool.

The more it is interesting to have a detailed look at this lens, while crop sensors are often smiled at – as if they where the little and impertinant brother of full-frame. The more, as well, it is worthwhile to have a look at this lens, while Samyang does understand, that the smaller sensor with the same resolution of pixels needs the better optical tool. – Last but not least it is worthwhile to have a look at the Samyang 10 mm F2.8, while it is the only fix-focused ultrawide angle lens of this very short focal length – being a non-fisheye!

See my videos about this lens: Review and additional material – both via Youtube.

It is possible to take a photo like this with a zoom lens, reaching 10 mm… or less:

However, can you take a photo like that with a zoom lens plus such a quality? I talk about a great sharpness, very low distortion and very low chromatic aberrations.

This way the Samyang 10 mm F2.8 makes more of your APS-C-sensor: a real ultrawide angle for highest expectations.

 

I’m sorry – this template does not accept big photos, neither within the blog nor at an external graphic sight. But you can learn more about the Samyang 10 mm F2.8, while watching my video review and my additonal video.