Recht und Gesetz verstehen

Es ist nicht leicht, den Einstieg in Recht und Gesetz zu finden – zumal die Fachliteratur es einem nicht eben leichter macht, frei von der typischen „juristischen“ Sprache den Zugang zu gewinnen. Man möchte vielmehr meinen, der Kreis der juristisch Gebildeten möchte lieber unter Seinesgleichen bleiben.

Diesen wichtigen Einstieg möchte ich Ihnen erleichtern: mit meinem handlichen Buch „Rechtliche Grundlagen für das Sicherheitsgewerbe„.

Rechtliche Grundlagen: Recht und Gesetz mit vielen Fallbeispielen verständlich vermittelt

Nun wird vielleicht so mancher fragen: „Das Copyright weist das Jahr 2008 aus? Was soll ich mit so altem Kram?“

Jedoch, weder die Gesellschaft noch die Gesetzgebung gehen mit Grundbegriffen wie dem Jedermanns-Recht, mit Notwehr oder Notstand, mit Besitzdienerschaft oder Hausfriedensbruch und und und… so beliebig um, dass wir es hier mit einer Wechselhaftigkeit, einer Schnelligkeit, einer Kurzlebigkeit auch zu tun haben, wie wir sie vielleicht aus dem Internet kennen, auf jeden Fall aber nur zu gut kennen von High-Tech-Produkten.

Sondern hier spricht man von den Grundlagen einer Gesellschaft, die vor dem Hintergrund des Artikels 2 unseres Grundgesetzes einen eher universellen Charakter besitzen. Dort also heißt es: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt […]“ Und ebenso heißt es dort: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Inbesondere, wenn Sie nun beruflich für andere eintreten, diese wichtigen Grundrechte zu schützen, so ist es wichtig, dass Sie wesentliche Grundlagen Ihrer Arbeit auch verstehen können – ohne mit Schrecken an die Formulierungen verquaster Paragrafen und die verstiegene Wortwahl Rechtsgelehrter zu denken.

Mit einem Paperback von 156 Seiten, also nicht zu umfangreich,
mit handlichen 13,5 x 21,5 cm beinahe ein DIN-A5-Format,
für moderate EUR 12,80,
möchte ich Ihnen den Einstieg in die schwierige Materie Ihres rechtlichen Rüstzeugs erleichtern.

Hier geht es zu kleinen Textauszügen und Leseproben.

Erwerben können Sie das Buch auf dem Postwege
direkt von „Books on Demand“ (versandkostenfrei!)
oder zum Beispiel bei „amazon„,
aber, wenn Sie möchten, auch bei Ihrem Buchhändler: ISBN 978-3-8370-5440-8.

Rechtliche Grundlagen – Leseproben

Im Folgenden möchte ich Leseproben aus meinem Ratgeber „Rechtliche Grundlagen für das Sicherheitsgewerbe“ anbieten.

„Rechtliche Grundlagen“: viele Fallbeispiele erleichtern den Zugang

Leseproben:

Inhaltsverzeichnis
Während die Texte der Gruppe 1 die rechtlichen Grundprobleme darstellen, lege ich mit der Gruppe 2 zum Teil Vertiefungen rechtlicher Problemfälle, zum Teil aber auch rechtliche Abschweifungen dar, mit deren Hilfe ich ermöglichen möchte, die Rechtstheorie in den Gesamtzusammenhang des Lebens zu stellen.
[…]
Fallbeispiele:
50 Fallspiele – überwiegend kurz und überwiegend auf nur ein Problem hin besprochen – sollen die praktische Einordnung der rechtlichen Probleme vereinfachen. 14 Fallvariationen kommen hinzu, um die Abwägung rechtlicher Grenzprobleme oder Unterscheidungen deutlicher zu vermitteln.
[…]

Erste Worte – anstelle eines Vorwortes
[…]
Der Buchmarkt ist voller Lehrbücher, die trocken die juristische Materie vermitteln, aber es dem in rechtlichen Dingen Unbedarften schwer machen, eine Brücke zu schlagen zwischen dem juristischen Rüstzeug und dem praktischen Alltag.
Es bleibt letztenendes unklar, weshalb derartige Lehrtexte sich stets als trocken, meistens in Fachvokabular viel zu abgehoben („Insider“-Sprache) und zu wenig auf Alltag und Praxis ausgerichtet erweisen – und bleiben so unzugänglich bis gänzlich unverständlich für den „Normalbürger“. Kein Fachmann aus der Branche und kein Spezialist müsste um seinen Arbeitsplatz oder um seine Auftragslage bangen, nur weil der „einfache“ Bürger, der „durchschnittliche“ Arbeitnehmer oder der „übliche“ Gewerbetreibende zumindest ein Grundverständnis von rechtlichen Belangen aufbauen könnte, statt nur verängstigt zurück zu springen, wenn nur ein Paragrafen-Zeichen auftaucht oder das Wort „Gesetz“ durch den Raum spukt. Die Fülle an Gesetzen und Verordnungen und der Umfang der darauf fußenden Rechtsprechung machen am Ende die Spezialisten doch unentbehrlich.
[…]

Aufgaben und Charakter des Sicherheitsdienstes
[…] Neben der Eindämmung von Einbruch-, Vandalismus- und Diebstahlschäden ist eine wichtige und fast stets mit abgedeckte Aufgabe im Werkschutz die Begrenzung von Sachschäden durch Früherkennung – und damit die Eingrenzung des Schadensumfanges durch Verhinderung von Schäden oder zumindest durch die schnellere Reaktion auf einen Schadensfall. Oft wären für den Auftraggeber Versicherungsprämien gar nicht finanzierbar, wenn nicht die Versicherungsprämie erst durch die ständige und personelle Besetzung von Versicherungsobjekten zu einer diskutablen Größenordnung reduziert würde. Schon allein dadurch leisten Sie also Ihren unmittelbaren Beitrag zu einem letztlich besseren Betriebsergebnis – was ganz im Gegensatz zu der häufigsten Einstellung steht, die bei Unternehmern anzutreffen ist, nämlich dass jeglicher Personalaufwand außerhalb verkaufbarer Produktionsgüter oder Dienstleistungen schlichter Kostenballast seien!
Ich muss das an dieser Stelle einmal hervor heben, um etwas für Ihr Selbstbewusstsein zu tun, denn offen ausgesprochen oder versteckt zum Ausdruck gebracht stellen Sie fast durchweg für den Auftraggeber eine unproduktive Lästigkeit dar. Das wird man Sie oft genug auch spüren lassen – nicht nur durch die geringst mögliche personelle Besetzung eines Objektes oder geringst mögliche Ausstattung einer Veranstaltung mit Sicherheits- und Ordnerpersonal oder oder… Sondern auch durch offene oder verdeckte Unmutsäußerungen vonseiten der Auftraggeber und zuletzt auch durch Vertragsabschlüsse mit dem Sicherheitsdienstleister, die Sie als Arbeitnehmer in der mageren Lohntüte finden oder die Sie als Sicherheitsdienstleister in ein Betriebsergebnis zu wandeln versuchen, das Ihr unternehmerisches Engagement noch rechtfertigt. – Wenn ein Sicherheitsunternehmer allerdings nicht einmal den Tariflohn an seine Sicherheitsmitarb. weiter gibt, dann hat er entweder ein zu niedriges Kampfangebot abgegeben, um einen Auftrag zu erhalten… oder aber er erwartet eine zu hohe Gewinnmarge für sich selbst.
[…]


„Rechtliche Grundlagen für das Sicherheitsgewerbe“ schafft Verständnis durch viele und prägnante Fallbeispiele


Das Jedermanns-Recht
[…]
§ 227 BGB schließt eine Notwehrmaßnahme zugunsten eines Dritten mit ein: „… einen gegenwärtigen Angriff von sich oder einem anderen ab[…]wenden“. Und der so genannte „Dritte“, also jeder andere als der unmittelbar Betroffene selbst, ist die PC-Revolution GmbH: Flinck beobachtet als Außenstehender den gerade mit dem Einbruch befassten Täter – auf einem Grundstück und an einem Gebäude, für das er selbst keinerlei Rechte geltend machen kann. Dennoch darf er, in Anbetracht der Tatsache, dass der tatsächlich Berechtigte sein Recht auf Notwehr gerade nicht selbst ausüben kann (kein im Namen der PC-Revolution GmbH Berechtigter ist augenscheinlich gerade anwesend), für diesen die Verteidigung des Rechtsguts zu ergreifen.
Der Angriff durch den Täter war gegenwärtig – der Täter war gerade dabei, sich an einem Fenster im Hochparterre zu schaffen zu machen. Nach Kenntnis Flincks sind die Fenster dieses Bürotraktes nicht alarmgesichert, […]

Vorsatz und Fahrlässigkeit
[…]
Wer mit Vorsatz handelt, beabsichtigt eine mehr oder minder klar definierbare, negative Folge seines Handelns.
Im Palandt (§ 276, Rn. 10) wird der Vorsatz w. f. aus dem Kommentar von Soergel zum Bürgerlichen Gesetzbuch wiedergegeben: „Vorsatz ist das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges.“
Meinen vorang., eigenen Definitionsversuch zum Vorsatz will ich nutzen, um im Rahmen gleichsam einer Gegenüberstellung die Unterscheidung zur groben Fahrlässigkeit zu verdeutlichen:
[…]

Von der Strafbarkeit der Untätigkeit
§ 13 StGB zur Unterlassung
[…]
Weshalb erwähne ich für den Sicherheitsdienst die Unterlassung?
Nun, selbst in der geregelten Situation der Sicherheitsdienstleistung kann der Fall des schuldhaften Unterlassens (der Gefahrabwendung z. B.) eintreten, und dieses mit der ganzen Palette, von Vorsatz über grobe bis hin zur leichten Fahrlässigkeit…
Ein Fallbeispiel aus dem Bereich des Werkschutzes:
Der Werkschützer Bert Neuimfeld kommt von seinem großen Rundgang zurück. […]
[…]
Man kann hier nur eine Verletzung der Sorgfaltspflichten feststellen. Und letzten Endes: Es handelt sich hier um eine Unterlassung. Denn […]
[…]
„Nach verständiger Abwägung der Umstände“, das muss man nun berücksichtigen, bedeutet z. B., dass eine Selbstgefährdung dann nicht verlangt wird, wenn sie lebensbedrohlich oder gesundheitsgefährdend ist.
1. Leben geht immer vor Sachwert!
2. Dem potenziell Helfenden wird zugestanden, das eigene Leben und die Unversehrtheit des eigenen Lebens höher zu stellen als fremdes Leben. Folglich ist die unterlassene Hilfeleistung nicht immer gesetzeswidrig, muss aber nachvollziehbar sein!
[…]

Exkurs zur juristischen Person
[…]
Hier sei nur als kurzer Exkurs angeführt, dass eine juristische Person eine gesetzliche Fiktion ist (§§ 21 ff BGB), die es ermöglicht, dass im weitesten Sinne eine Institution auch Rechte erlangen und Pflichten übernehmen kann. Eine solche Institution kann ein Verein sein, aber auch ein Unternehmen, soweit es Gesellschaftscharakter hat (auch eine Ein-Mann-GmbH ist eine solche Gesellschaft, und zwar wiederum auf der Grundlage einer rechtlichen, einer juristischen Fiktion). Der Fiktionscharakter der juristischen Person ist nur in der akademischen Auseinandersetzung strittig, die rein sportlichen Charakter besitzt.
[…]

„Rechtliche Grundlagen“

Hier können Sie über rechtliche Grundlagen lesen, die nicht nur für Personen „in der Sicherheit“ interessant sind! – Lesen Sie weiter unten im Inhaltsverzeichnis und entdecken Sie Themenbereiche, die „jedermann“ schon immer interessierten, aber kaum je kurz und verständlich erläutert sind!

Rechtliche Grundlagen – klar und verständlich

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Trockenes rechtliches Rüstzeug für Ihr Arbeitsleben

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Ich lege die rechtlichen Grundlagen für die Sicherheitsbranche in verständlicher Form und zugänglicher Ausdrucksweise dar – und gehe dabei über die Erfordernisse des § 34a der Gewerbeordnung teilweise weit hinaus.

Dabei vertrete ich die Auffassung, dass ein Sicherheitsmitarbeiter nur dann sicher und angemessen handeln kann, wenn er die Möglichkeit erhält, seinen rechtlichen Handlungsrahmen in einem größeren Zusammenhang zu sehen und zu verstehen.
Gleichzeitig biete ich auch anderen interessierten Lesern mit diesem Kurzlehrgang Einblicke in verschiedene übergreifende rechtliche Betrachtungen und Einordnungen, zum Beispiel zum so genannten „Jedermanns-Recht„.

Vom 34a über die Sachkundeprüfung bis zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit wird mit diesem Buch jeder optimal bei seiner Prüfungsvorbereitung unterstützt.
Auch der Meister für Schutz und Sicherheit holt sich hier gerne eine Betrachtung der rechtlichen Aspekte aus anderem Blickwinkel ein. Und Sicherheitsmitarbeiter aller Qualifikationen können mit diesem Buch ihre Kenntnisse auffrischen, ohne trockenen Lehrunterlagen ausgeliefert zu sein.

Zu Auszügen und Leseproben geht es hier.

Inhaltsverzeichnis:

Gruppe 1: Grundlagen
Aufgaben und Charakter des Sicherheitsdienstes
„… mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften vertraut…“
Das Jedermanns-Recht
Handeln unter den Bedingungen der Not
Unterschiedliche Formen des Notstandes
Fallbeispiele zum Notstand
Grenzen der Notwehr / Grenzen der Selbsthilfe
Vorsatz und Fahrlässigkeit
Von der Strafbarkeit der Untätigkeit
Treu und Glauben
Schikaneverbot
Hausfriedensbruch
Die vorläufige Festnahme
Handlungsbeschränkung gemäß Kundenauftrag
Der Besitzdiener
Wahrheit vor Dienstleistung

Gruppe 2: Exkurse
Exkurs: Subsumieren
Exkurs: Das Primat der staatlichen Gewalt
Exkurs zur Nothilfe
Exkurs zur juristischen Person
Exkurs zum deutschen Strafrecht
Exkurs zum Hausfriedensbruch
Exkurs zur Besitzdienerschaft
Kleiner Exkurs zur Arbeitnehmerüberlassung
Exkurs zur rechtlichen Situation der Sicherheitsdienstleister

Gesetzestexte – in Auszügen
Gewerbeordnung (GewO)
Bewachungsverordnung (BewachV)
Grundgesetz (GG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Strafgesetzbuch (StGB)
Strafprozessordnung (StPO)
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Stichwortregister