Rechtliche Grundlagen – Leseproben

Im Folgenden möchte ich Leseproben aus meinem Ratgeber „Rechtliche Grundlagen für das Sicherheitsgewerbe“ anbieten.

„Rechtliche Grundlagen“: viele Fallbeispiele erleichtern den Zugang

Leseproben:

Inhaltsverzeichnis
Während die Texte der Gruppe 1 die rechtlichen Grundprobleme darstellen, lege ich mit der Gruppe 2 zum Teil Vertiefungen rechtlicher Problemfälle, zum Teil aber auch rechtliche Abschweifungen dar, mit deren Hilfe ich ermöglichen möchte, die Rechtstheorie in den Gesamtzusammenhang des Lebens zu stellen.
[…]
Fallbeispiele:
50 Fallspiele – überwiegend kurz und überwiegend auf nur ein Problem hin besprochen – sollen die praktische Einordnung der rechtlichen Probleme vereinfachen. 14 Fallvariationen kommen hinzu, um die Abwägung rechtlicher Grenzprobleme oder Unterscheidungen deutlicher zu vermitteln.
[…]

Erste Worte – anstelle eines Vorwortes
[…]
Der Buchmarkt ist voller Lehrbücher, die trocken die juristische Materie vermitteln, aber es dem in rechtlichen Dingen Unbedarften schwer machen, eine Brücke zu schlagen zwischen dem juristischen Rüstzeug und dem praktischen Alltag.
Es bleibt letztenendes unklar, weshalb derartige Lehrtexte sich stets als trocken, meistens in Fachvokabular viel zu abgehoben („Insider“-Sprache) und zu wenig auf Alltag und Praxis ausgerichtet erweisen – und bleiben so unzugänglich bis gänzlich unverständlich für den „Normalbürger“. Kein Fachmann aus der Branche und kein Spezialist müsste um seinen Arbeitsplatz oder um seine Auftragslage bangen, nur weil der „einfache“ Bürger, der „durchschnittliche“ Arbeitnehmer oder der „übliche“ Gewerbetreibende zumindest ein Grundverständnis von rechtlichen Belangen aufbauen könnte, statt nur verängstigt zurück zu springen, wenn nur ein Paragrafen-Zeichen auftaucht oder das Wort „Gesetz“ durch den Raum spukt. Die Fülle an Gesetzen und Verordnungen und der Umfang der darauf fußenden Rechtsprechung machen am Ende die Spezialisten doch unentbehrlich.
[…]

Aufgaben und Charakter des Sicherheitsdienstes
[…] Neben der Eindämmung von Einbruch-, Vandalismus- und Diebstahlschäden ist eine wichtige und fast stets mit abgedeckte Aufgabe im Werkschutz die Begrenzung von Sachschäden durch Früherkennung – und damit die Eingrenzung des Schadensumfanges durch Verhinderung von Schäden oder zumindest durch die schnellere Reaktion auf einen Schadensfall. Oft wären für den Auftraggeber Versicherungsprämien gar nicht finanzierbar, wenn nicht die Versicherungsprämie erst durch die ständige und personelle Besetzung von Versicherungsobjekten zu einer diskutablen Größenordnung reduziert würde. Schon allein dadurch leisten Sie also Ihren unmittelbaren Beitrag zu einem letztlich besseren Betriebsergebnis – was ganz im Gegensatz zu der häufigsten Einstellung steht, die bei Unternehmern anzutreffen ist, nämlich dass jeglicher Personalaufwand außerhalb verkaufbarer Produktionsgüter oder Dienstleistungen schlichter Kostenballast seien!
Ich muss das an dieser Stelle einmal hervor heben, um etwas für Ihr Selbstbewusstsein zu tun, denn offen ausgesprochen oder versteckt zum Ausdruck gebracht stellen Sie fast durchweg für den Auftraggeber eine unproduktive Lästigkeit dar. Das wird man Sie oft genug auch spüren lassen – nicht nur durch die geringst mögliche personelle Besetzung eines Objektes oder geringst mögliche Ausstattung einer Veranstaltung mit Sicherheits- und Ordnerpersonal oder oder… Sondern auch durch offene oder verdeckte Unmutsäußerungen vonseiten der Auftraggeber und zuletzt auch durch Vertragsabschlüsse mit dem Sicherheitsdienstleister, die Sie als Arbeitnehmer in der mageren Lohntüte finden oder die Sie als Sicherheitsdienstleister in ein Betriebsergebnis zu wandeln versuchen, das Ihr unternehmerisches Engagement noch rechtfertigt. – Wenn ein Sicherheitsunternehmer allerdings nicht einmal den Tariflohn an seine Sicherheitsmitarb. weiter gibt, dann hat er entweder ein zu niedriges Kampfangebot abgegeben, um einen Auftrag zu erhalten… oder aber er erwartet eine zu hohe Gewinnmarge für sich selbst.
[…]


„Rechtliche Grundlagen für das Sicherheitsgewerbe“ schafft Verständnis durch viele und prägnante Fallbeispiele


Das Jedermanns-Recht
[…]
§ 227 BGB schließt eine Notwehrmaßnahme zugunsten eines Dritten mit ein: „… einen gegenwärtigen Angriff von sich oder einem anderen ab[…]wenden“. Und der so genannte „Dritte“, also jeder andere als der unmittelbar Betroffene selbst, ist die PC-Revolution GmbH: Flinck beobachtet als Außenstehender den gerade mit dem Einbruch befassten Täter – auf einem Grundstück und an einem Gebäude, für das er selbst keinerlei Rechte geltend machen kann. Dennoch darf er, in Anbetracht der Tatsache, dass der tatsächlich Berechtigte sein Recht auf Notwehr gerade nicht selbst ausüben kann (kein im Namen der PC-Revolution GmbH Berechtigter ist augenscheinlich gerade anwesend), für diesen die Verteidigung des Rechtsguts zu ergreifen.
Der Angriff durch den Täter war gegenwärtig – der Täter war gerade dabei, sich an einem Fenster im Hochparterre zu schaffen zu machen. Nach Kenntnis Flincks sind die Fenster dieses Bürotraktes nicht alarmgesichert, […]

Vorsatz und Fahrlässigkeit
[…]
Wer mit Vorsatz handelt, beabsichtigt eine mehr oder minder klar definierbare, negative Folge seines Handelns.
Im Palandt (§ 276, Rn. 10) wird der Vorsatz w. f. aus dem Kommentar von Soergel zum Bürgerlichen Gesetzbuch wiedergegeben: „Vorsatz ist das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges.“
Meinen vorang., eigenen Definitionsversuch zum Vorsatz will ich nutzen, um im Rahmen gleichsam einer Gegenüberstellung die Unterscheidung zur groben Fahrlässigkeit zu verdeutlichen:
[…]

Von der Strafbarkeit der Untätigkeit
§ 13 StGB zur Unterlassung
[…]
Weshalb erwähne ich für den Sicherheitsdienst die Unterlassung?
Nun, selbst in der geregelten Situation der Sicherheitsdienstleistung kann der Fall des schuldhaften Unterlassens (der Gefahrabwendung z. B.) eintreten, und dieses mit der ganzen Palette, von Vorsatz über grobe bis hin zur leichten Fahrlässigkeit…
Ein Fallbeispiel aus dem Bereich des Werkschutzes:
Der Werkschützer Bert Neuimfeld kommt von seinem großen Rundgang zurück. […]
[…]
Man kann hier nur eine Verletzung der Sorgfaltspflichten feststellen. Und letzten Endes: Es handelt sich hier um eine Unterlassung. Denn […]
[…]
„Nach verständiger Abwägung der Umstände“, das muss man nun berücksichtigen, bedeutet z. B., dass eine Selbstgefährdung dann nicht verlangt wird, wenn sie lebensbedrohlich oder gesundheitsgefährdend ist.
1. Leben geht immer vor Sachwert!
2. Dem potenziell Helfenden wird zugestanden, das eigene Leben und die Unversehrtheit des eigenen Lebens höher zu stellen als fremdes Leben. Folglich ist die unterlassene Hilfeleistung nicht immer gesetzeswidrig, muss aber nachvollziehbar sein!
[…]

Exkurs zur juristischen Person
[…]
Hier sei nur als kurzer Exkurs angeführt, dass eine juristische Person eine gesetzliche Fiktion ist (§§ 21 ff BGB), die es ermöglicht, dass im weitesten Sinne eine Institution auch Rechte erlangen und Pflichten übernehmen kann. Eine solche Institution kann ein Verein sein, aber auch ein Unternehmen, soweit es Gesellschaftscharakter hat (auch eine Ein-Mann-GmbH ist eine solche Gesellschaft, und zwar wiederum auf der Grundlage einer rechtlichen, einer juristischen Fiktion). Der Fiktionscharakter der juristischen Person ist nur in der akademischen Auseinandersetzung strittig, die rein sportlichen Charakter besitzt.
[…]

mehr als ein Bericht über Suchtverhalten

Was macht Sucht? – Die Frage lautet für mich weniger: Was macht Sucht aus? Oder: Wie sieht das Leben eines Süchtigen aus?

Ich spüre dem Grund von Suchtverhalten nach – weniger der Sucht an sich

In diesem Sinne gehe ich der Kindheit und Jugend eines Alkoholabhängigen nach. Denn ich möchte frühe Schädigungen in Kindheitstagen aufzeigen, und ich möchte die Zermürbung am Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufzeigen, mit der dann schließlich die Last zu schwer und die Bürde zu groß wird – für einen allein.

  Abwärts leben“ – Biografie, in Neuauflage

Denn an diesem Punkt dann – der selten ein Einzelereignis ist, sondern meistens eine schleichende Entwicklung – wird Suchtverhalten ausgebildet, wird der Hang hin zu einer bestimmten Droge oder überhaupt hin zum Ausleben von Suchtverhalten etabliert.
Wenngleich nämlich ein Einzelereignis der Auslöser für ein Suchtverhalten sein kann, so ist dieses Einzelereignis aber niemals die Ursache für Sucht. Das Einzelereignis kann zeigen, dass es gelingen kann, einem Druck, einem Schmerz zu entfliehen. Jedoch: Gibt es diesen Schmerz nicht, der in Schüben immer wieder unerträglich oder allmählich und insgesamt unerträglich wird, dann gibt es auch kein Suchtverhalten!

Unterhaltsam und aufrüttelnd zugleich: MEHR als eine Alkoholiker-Biografie.

Mir sagte einmal jemand, dass man einen Alkoholismus oder dass man einen Alkoholiker nicht beschreiben könne, wenn man nicht selbst diese Erfahrung gemacht habe – und meinte damit mich, nachdem ich ihm eingeräumt hatte, dass ich weder mit Alkohol noch mit sonstigen Drogen etwas am Hut habe oder hatte.
Ich aber möchte das Fundament von Sucht offenlegen. Denn wo andere sagen: „Wenn Du nur willst, dann schaffst Du es auch!“ – da sage ich: Die Hürde ist weniger der Wille, sondern zwei ganz andere Faktoren sind es, die sich dem Süchtigen hinderlich quer in den Weg stellen! Es ist das Unverständnis, das ihn trifft, und also das Allein-Sein mit seinem Problem. Und es ist dieser Schmerz, der im Inneren eines Süchtigen tobt – der immer da ist, oder der immer wieder in Wellen herbeischwappt. Es ist dieser Schmerz, von dem lieber niemand etwas wissen will*. So geben das Leiden an sich und das Allein-Sein sich die Hand, bestärken sich gegenseitig – und bestärken sich gegenseitig, wo einer vielleicht längst aussteigen will…
Meine Intention ist also eine ganz andere: Ich zeichne den frühen Weg eines Menschen auf. Ich zeichne seine Verletzungen nach, ich zeichne das Verleugnen seiner Verletzungen nach, ich zeichne die Zermürbung nach… Ich zeige also nicht auf die Sucht, sondern vor allem vor die Sucht.

(* In diesem Dilemma wollen aber auch die meisten der Betroffenen von diesem tiefen Schmerz lieber nichts wissen, um dem größten Schmerzdruck wenigstens gegenwärtig entfliehen zu können.)

Abwärts leben – Inhaltsübersicht

„Abwärts leben“ ist eine Biografie der etwas anderen Art:
Was macht einen Alkoholiker? – Die Frage lautet bewusst nicht:
Was macht einen Alkoholiker aus?

„Abwärts leben“ beschreibt nicht Alkoholismus

„Alkoholismus ist nicht, was es auf den ersten Blick zu sein scheint: Ein Leben an der Flasche, ein Leben außer Selbstkontrolle. Sondern ist die Abhängigkeit von Betäubung – weil der Schmerz sonst zu unerträglich ist. Entstanden durch viele kleine Schritte und große Tritte – und irgendwann zu groß für einen allein.
Alkoholismus ist nicht bloß das einsame Leben an der Flasche. Es ist viel umfassender: ausgeliefert sein, einstecken – schlucken.
Wie geht das vonstatten – zwischen Tragik und Groteske – so ein Scheitern? Nicht erst am Alkohol, sondern schon am Leben?

In dieser Biografie geht es um die ersten Schritte, die in Sucht hineinführen

Finley’s Biografie ist kein Bericht über einen, der am Abgrund lebt, darbt, vor sich hin vegetiert. Kein Bericht von einem, wie er vom Alkohol abkommt – oder darin umkommt.

Diese Biografie ist die Geschichte einer Gefangennahme: Eines Weges in Abhängigkeit hinein. – Auf Kinderfüßen begonnen, in der Jugend nicht befreit, endlich in einem Leben, das einfach nicht mehr zu tragen ist.
Dem Autoren steht der Alkoholismus nur exemplarisch für eine Sucht. Hier wird eine Zermürbung nachgezeichnet: die Erschaffung einer Sucht. Zugleich bietet der Autor einen zynischen Blick auf die Gesellschaft. Dabei rechnet er mit nichts und niemandem ab – nur geschont wird auch keiner. Mit einfühlsamer und bedingungsloser Nähe, der ihm eigenen Lust an virtuoser Wortkunst, gern in schockierend plastischer Weise leuchtet der Autor Geschichte und Befindlichkeit des jungen Finley aus.“

(Zitat des Klappentextes)

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Inhaltsübersicht:

Vater

Der stinkendes Atem des heimtückischen Todes
Ein wildes Tier bleibt selbst der zahme Löwe

Kindheit

Ohne Willkommen
Von großen und von kleinen Verlusten
Tage der Freude und des Feierns
Reisen in neue Welten
Kleine Lehre vom Komplemetärkontrast
Wurzeln
Frühe Balz
Anstelle einer Rebellion

Jugend

Ränge und Rivalen
Dem Gefängnis entfliehen nur die Träume
… und verharrte in hilflosem Taumeln zwischen Soll und Sein
Die Flucht
… als müsse nicht ertrinken, wer vor dem Schiffbruch zu trinken lernt
… wie ein Engel des Friedens
Auf seltsamen Lehrpfaden
Metamorphose eines Rendezvous
Zweite Heimat
Die liebliche Spiegelung auf dem Wasser des Brunnens verbirgt nur dessen Tiefe
Richtungslos, in irrer Flucht gehetzt, schließt sich der Kreis
Angewandte Geometrie: Leben im Dreieck
Die volle Breitseite – oder nur ein Warnschuss?
Wieder daheim
Über die Kunst, eine Dame zu begeistern
Ein Verlust
Happy New Year
Ein merkwürdiger Geburtstag
Ein Haus
Freude durch Arbeit
Trotzdem
Ein feierlicher Anlass
Alles hat zwei Seiten
Knapp verfehlt ist auch daneben
Ganz der Alte
Dämonen

Unerwachsen

Hochzeit ist nicht gleich Hochzeit
Endlich verheiratet
Nachholbedarf
Vielerlei Wege, zu schlucken
Ein Loch im Bewusst-Sein
Alles beim Alten
Von der Geometrie des Kreises
Überraschungen

Hoffnungsläufe

Ein Licht am Ende des Tunnels
Neustart

Frederick – ein Buch für die ganze Familie

Ein Buch lesen. Ein Buch gemeinsam lesen. Gemeinsam in der Runde der ganzen Familie lesen. Ohne dass sich einer langweilt – von klein bis groß. Das ist mal eine rechte Abwechslung an dunklen Winterabenden, an trüben Winternachmittagen, am Wochenende oder im Urlaub. Für gemeinsames Lesen steht „Frederick – und sein Blick aufs Meer“.

Frederick – und sein Blick aufs Meer… eine Geschichte für die ganze Familie

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In erster Linie dreht sich diese Geschichte um einen 7-jährigen Buben – Frederick… und um seine gleichaltrige Mitschülerin Linda. Diese Geschichte spielt in Dänemark. Und die westlich von Dänemark gelegene Nordsee spielt eine wichtige Rolle – die den Dänen folgerichtig „Westsee“ heißt. Aber diese Geschichte dreht sich auch: um Familie, um Eltern, um Mütter und Väter.

Zu viel kann ich natürlich nicht verraten – wäre doch dann die ganze Spannung dahin. Ich greife also einfach einmal eine kleine Leseprobe heraus… Die siebte Geschichte des zweiten Teils des Buches, „Zwischen Missverständnis und Unverständnis„:

„Erst einmal aßen alle drei stumm vor sich hin.
Aber als der erste Hunger gestillt war, da brach Linda die Stille: „Als Aufsatz für Deutsch haben wir ein tolles Thema bekommen!“ rief Linda begeistert aus. „Da können wir mal ganz nach unserer Fantasie was schreiben!“
Fredericks Vater hob die Augenbrauen und horchte auf: „Hmm?“ Da er gerade den Mund voll hatte und kaute, beließ er es bei diesem kargen „Wortbeitrag“ mit geschlossenem Mund.
Linda fühlte sich hinreichend aufgefordert, zu erzählen: „Wir sollen über unseren Traum schreiben. Etwas, das uns ganz wichtig ist!“
Fredericks Vater runzelte fragend die Stirn.
„Jaaah“, mischte Frederick sich etwas mürrisch ein, „wir sollen über unseren größten Lebenstraum schreiben. Weiß nicht: Ein großer Urlaub… oder unser Traumberuf… Irgendetwas, keine Ahnung. Hauptsache, der Aufsatz hat mindestens drei Seiten.“ Frederick raunte seine Erklärung wenig begeistert dahin und stocherte dann weiter in seinem Essen.
„Na, das klingt doch sehr interessant!“ war Fredericks Vater erfreut. „Als Ihr kürzlich eine landwirtschaftliche Maschine beschreiben musstet, da hast Du Dich ja etwas schwer damit getan – aber hier kannst Du Dich doch mal so richtig frei auslassen!“
Frederick sah von seinem Teller auf und starrte in das erwartungsvolle Gesicht seines Vaters. Sein kurzes Schweigen beendete Frederick wortkarg: „Hm’h.“
„Weißt Du denn schon, worüber Du schreiben willst?“ spornte der Vater Frederick ein wenig an.
„Also, ich weiß schon, worüber ich schreiben will“, ging Linda dazwischen.
[…]“

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Kinderbuch „Frederick“ – und wie es dazu kam

Weshalb eigentlich diese Geschichte von Frederick? Und weshalb ein Kinderbuch? Zudem eines, von dem ich mich selbst schwer entscheiden kann, welchem Alter es eigentlich gerecht wird?

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Ein Mädchen von dreieinhalb Jahren hatte mich dazu inspiriert.

Ein reales Vorkommnis inspirierte mich zu meinem Kinderbuch „Frederick“

Die Mutter war alleinerziehend: Nicht verheiratet und vom Vater noch während der Schwangerschaft getrennt. Ihre handwerkliche Arbeit hatte sie dennoch aufgegeben, um sich ganz und gar dem Kinde widmen zu können. – Dass die Mutter nach 6 oder 12 Wochen (das weiß ich nicht mehr genau) entnervt abgestillt hat, das möchte ich an dieser Stelle nicht kommentieren und kann ich nur bedauern für das Kind: Die Mutter hatte reichlich Milch.

Darüber hinaus waren die Zeiten einfach schwierig und Geld ständig knapp. Durchaus auch, weil der Vater keinen Unterhalt zahlte. Die Mutter ließ diesen Ausfall wenigstens vom Sozialamt ersetzen – unter Inkaufnahme eines behördlichen Abzugs. Selbst hatte sie lange Zeit gar keine Arbeit, später zumindest eine kleine Nebenbeschäftigung, mit der sie etwas aufstocken konnte.

Eines Tages, das Mädchen war dreieinhalb Jahre alt, gab es eine Szene, die recht dramatisch verlaufen sein muss. Das Mädchen war für den Mittag und einen ganzen Nachmittag (das war noch vor den Zeiten der geregelten Ganztags-Kindergärten) bei einem anderen Mädchen aus ihrer Kindergartengruppe eingeladen. Hier gab es alles, wenn nicht im Überfluss, so aber reichlich. Das Haus der Eltern mit viel Platz und kaum Einschränkungen. Essen scheinbar unbegrenzt in den Augen des Kindes, wo daheim Essen nicht selbstverständlich, wenn auch hinreichend war. Wünsche nach Spielzeug und anderem erfüllten sich dort scheinbar unbegrenzt – in den Augen des Kindes, wo es daheim von der Mutter leider viel zu häufig hören musste, dass das Geld für dieses und für jenes einfach nicht reichte.

Aber darum geht es gar nicht in meinem Kinderbuch.

Andererseits, wo die „Oma“ der Kindesmutter unregelmäßig Geld zukommen ließ, da floss dieses nicht zwingend in den Haushalt. Solches Geld war nicht immer für Kleidung von Mutter oder Kind – oder am Monatsende für Essen. Sondern das ermöglichte dann auch mal einen Besuch beim Friseur. Und wenn zu reichlich gekocht worden war, dann flogen Spaghetti und Sauce in den Mülleimer, statt am nächsten Tage die Kost zu strecken. Oder: Ein notwendiger Wohnungswechsel der alleinstehenden Mutter wurde zum größten Teil von jener „Oma“ getragen…

Als die Mutter ihre Tochter des Abends abholte, da sträubte das Mädchen sich: Sie wollte nicht zur Mutter. Die Mutter schlüge sie und gebe ihr nicht hinreichend zu essen, offenbarte sie plötzlich in einer dramatischen Inszenierung. – Dabei gab es weder Hinweise für eine Unter-, noch für eine Fehlernährung. Auch für die Anwendung körperlicher Gewalt gab es keine Anzeichen – weder sichtbar am Körper des Mädchens, noch in ihrem Verhalten.

Ich möchte das Kind so wenig als Lügnerin hinstellen wie die Mutter ungerechtfertigt verdächtigen. Dafür habe ich beide zu selten gesehen.

Dennoch inspirierte mich dieses Vorkommnis zu meinem Kinderbuch „Frederick – und sein Blick aufs Meer“. Es sollte keineswegs eine Nacherzählung jenes Geschehnisses und jener Umstände werden – und ist schließlich eine ganz andere und eigene Geschichte geworden. Denn anders als das Buch „Abwärts leben“, mit dem ich tatsächlich Leben und Werden eines Betroffenen biografisch nachzeichne, ist „Frederick“ keineswegs die Geschichte jenes Mädchens – etwa nur „zur Tarnung“ auf einen Buben gemünzt – sondern dieses einzelne Ereignis hat nur eine Idee angestoßen.

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Wie leicht doch eine Lüge sozial isoliert!

Im Nachklang, das sei noch erwähnt, war das Verhalten jenes dreieinhalbjährigen Mädchens sogar eher kontraproduktiv – was das Kind natürlich nicht absehen konnte. Eine abermalige Einladung zu dem anderen Mädchen nach Hause gab es nicht mehr, obgleich die Mädchen sich ja zunächst als Freundinnen anzunähern schienen. Die Mutter des anderen Mädchens ging jener Kindesmutter aus dem Wege, wann immer man sich zufällig begegnete. Eine soziale Ausgrenzung und Festlegung des von Sozialhilfe abhängigen Kindes festigte sich also eher, als dass das Mädchen durch seine Reaktion dem hatte entfliehen können.

Leseproben hier – und eine andere Geschichte aus meinem Buch habe ich hier selbst vorgelesen… als Hörprobe.