Recht und Gesetz verstehen

Es ist nicht leicht, den Einstieg in Recht und Gesetz zu finden – zumal die Fachliteratur es einem nicht eben leichter macht, frei von der typischen „juristischen“ Sprache den Zugang zu gewinnen. Man möchte vielmehr meinen, der Kreis der juristisch Gebildeten möchte lieber unter Seinesgleichen bleiben.

Diesen wichtigen Einstieg möchte ich Ihnen erleichtern: mit meinem handlichen Buch „Rechtliche Grundlagen für das Sicherheitsgewerbe„.

Rechtliche Grundlagen: Recht und Gesetz mit vielen Fallbeispielen verständlich vermittelt

Nun wird vielleicht so mancher fragen: „Das Copyright weist das Jahr 2008 aus? Was soll ich mit so altem Kram?“

Jedoch, weder die Gesellschaft noch die Gesetzgebung gehen mit Grundbegriffen wie dem Jedermanns-Recht, mit Notwehr oder Notstand, mit Besitzdienerschaft oder Hausfriedensbruch und und und… so beliebig um, dass wir es hier mit einer Wechselhaftigkeit, einer Schnelligkeit, einer Kurzlebigkeit auch zu tun haben, wie wir sie vielleicht aus dem Internet kennen, auf jeden Fall aber nur zu gut kennen von High-Tech-Produkten.

Sondern hier spricht man von den Grundlagen einer Gesellschaft, die vor dem Hintergrund des Artikels 2 unseres Grundgesetzes einen eher universellen Charakter besitzen. Dort also heißt es: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt […]“ Und ebenso heißt es dort: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Inbesondere, wenn Sie nun beruflich für andere eintreten, diese wichtigen Grundrechte zu schützen, so ist es wichtig, dass Sie wesentliche Grundlagen Ihrer Arbeit auch verstehen können – ohne mit Schrecken an die Formulierungen verquaster Paragrafen und die verstiegene Wortwahl Rechtsgelehrter zu denken.

Mit einem Paperback von 156 Seiten, also nicht zu umfangreich,
mit handlichen 13,5 x 21,5 cm beinahe ein DIN-A5-Format,
für moderate EUR 12,80,
möchte ich Ihnen den Einstieg in die schwierige Materie Ihres rechtlichen Rüstzeugs erleichtern.

Hier geht es zu kleinen Textauszügen und Leseproben.

Erwerben können Sie das Buch auf dem Postwege
direkt von „Books on Demand“ (versandkostenfrei!)
oder zum Beispiel bei „amazon„,
aber, wenn Sie möchten, auch bei Ihrem Buchhändler: ISBN 978-3-8370-5440-8.

Rechtliche Grundlagen – Leseproben

Im Folgenden möchte ich Leseproben aus meinem Ratgeber „Rechtliche Grundlagen für das Sicherheitsgewerbe“ anbieten.

„Rechtliche Grundlagen“: viele Fallbeispiele erleichtern den Zugang

Leseproben:

Inhaltsverzeichnis
Während die Texte der Gruppe 1 die rechtlichen Grundprobleme darstellen, lege ich mit der Gruppe 2 zum Teil Vertiefungen rechtlicher Problemfälle, zum Teil aber auch rechtliche Abschweifungen dar, mit deren Hilfe ich ermöglichen möchte, die Rechtstheorie in den Gesamtzusammenhang des Lebens zu stellen.
[…]
Fallbeispiele:
50 Fallspiele – überwiegend kurz und überwiegend auf nur ein Problem hin besprochen – sollen die praktische Einordnung der rechtlichen Probleme vereinfachen. 14 Fallvariationen kommen hinzu, um die Abwägung rechtlicher Grenzprobleme oder Unterscheidungen deutlicher zu vermitteln.
[…]

Erste Worte – anstelle eines Vorwortes
[…]
Der Buchmarkt ist voller Lehrbücher, die trocken die juristische Materie vermitteln, aber es dem in rechtlichen Dingen Unbedarften schwer machen, eine Brücke zu schlagen zwischen dem juristischen Rüstzeug und dem praktischen Alltag.
Es bleibt letztenendes unklar, weshalb derartige Lehrtexte sich stets als trocken, meistens in Fachvokabular viel zu abgehoben („Insider“-Sprache) und zu wenig auf Alltag und Praxis ausgerichtet erweisen – und bleiben so unzugänglich bis gänzlich unverständlich für den „Normalbürger“. Kein Fachmann aus der Branche und kein Spezialist müsste um seinen Arbeitsplatz oder um seine Auftragslage bangen, nur weil der „einfache“ Bürger, der „durchschnittliche“ Arbeitnehmer oder der „übliche“ Gewerbetreibende zumindest ein Grundverständnis von rechtlichen Belangen aufbauen könnte, statt nur verängstigt zurück zu springen, wenn nur ein Paragrafen-Zeichen auftaucht oder das Wort „Gesetz“ durch den Raum spukt. Die Fülle an Gesetzen und Verordnungen und der Umfang der darauf fußenden Rechtsprechung machen am Ende die Spezialisten doch unentbehrlich.
[…]

Aufgaben und Charakter des Sicherheitsdienstes
[…] Neben der Eindämmung von Einbruch-, Vandalismus- und Diebstahlschäden ist eine wichtige und fast stets mit abgedeckte Aufgabe im Werkschutz die Begrenzung von Sachschäden durch Früherkennung – und damit die Eingrenzung des Schadensumfanges durch Verhinderung von Schäden oder zumindest durch die schnellere Reaktion auf einen Schadensfall. Oft wären für den Auftraggeber Versicherungsprämien gar nicht finanzierbar, wenn nicht die Versicherungsprämie erst durch die ständige und personelle Besetzung von Versicherungsobjekten zu einer diskutablen Größenordnung reduziert würde. Schon allein dadurch leisten Sie also Ihren unmittelbaren Beitrag zu einem letztlich besseren Betriebsergebnis – was ganz im Gegensatz zu der häufigsten Einstellung steht, die bei Unternehmern anzutreffen ist, nämlich dass jeglicher Personalaufwand außerhalb verkaufbarer Produktionsgüter oder Dienstleistungen schlichter Kostenballast seien!
Ich muss das an dieser Stelle einmal hervor heben, um etwas für Ihr Selbstbewusstsein zu tun, denn offen ausgesprochen oder versteckt zum Ausdruck gebracht stellen Sie fast durchweg für den Auftraggeber eine unproduktive Lästigkeit dar. Das wird man Sie oft genug auch spüren lassen – nicht nur durch die geringst mögliche personelle Besetzung eines Objektes oder geringst mögliche Ausstattung einer Veranstaltung mit Sicherheits- und Ordnerpersonal oder oder… Sondern auch durch offene oder verdeckte Unmutsäußerungen vonseiten der Auftraggeber und zuletzt auch durch Vertragsabschlüsse mit dem Sicherheitsdienstleister, die Sie als Arbeitnehmer in der mageren Lohntüte finden oder die Sie als Sicherheitsdienstleister in ein Betriebsergebnis zu wandeln versuchen, das Ihr unternehmerisches Engagement noch rechtfertigt. – Wenn ein Sicherheitsunternehmer allerdings nicht einmal den Tariflohn an seine Sicherheitsmitarb. weiter gibt, dann hat er entweder ein zu niedriges Kampfangebot abgegeben, um einen Auftrag zu erhalten… oder aber er erwartet eine zu hohe Gewinnmarge für sich selbst.
[…]


„Rechtliche Grundlagen für das Sicherheitsgewerbe“ schafft Verständnis durch viele und prägnante Fallbeispiele


Das Jedermanns-Recht
[…]
§ 227 BGB schließt eine Notwehrmaßnahme zugunsten eines Dritten mit ein: „… einen gegenwärtigen Angriff von sich oder einem anderen ab[…]wenden“. Und der so genannte „Dritte“, also jeder andere als der unmittelbar Betroffene selbst, ist die PC-Revolution GmbH: Flinck beobachtet als Außenstehender den gerade mit dem Einbruch befassten Täter – auf einem Grundstück und an einem Gebäude, für das er selbst keinerlei Rechte geltend machen kann. Dennoch darf er, in Anbetracht der Tatsache, dass der tatsächlich Berechtigte sein Recht auf Notwehr gerade nicht selbst ausüben kann (kein im Namen der PC-Revolution GmbH Berechtigter ist augenscheinlich gerade anwesend), für diesen die Verteidigung des Rechtsguts zu ergreifen.
Der Angriff durch den Täter war gegenwärtig – der Täter war gerade dabei, sich an einem Fenster im Hochparterre zu schaffen zu machen. Nach Kenntnis Flincks sind die Fenster dieses Bürotraktes nicht alarmgesichert, […]

Vorsatz und Fahrlässigkeit
[…]
Wer mit Vorsatz handelt, beabsichtigt eine mehr oder minder klar definierbare, negative Folge seines Handelns.
Im Palandt (§ 276, Rn. 10) wird der Vorsatz w. f. aus dem Kommentar von Soergel zum Bürgerlichen Gesetzbuch wiedergegeben: „Vorsatz ist das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges.“
Meinen vorang., eigenen Definitionsversuch zum Vorsatz will ich nutzen, um im Rahmen gleichsam einer Gegenüberstellung die Unterscheidung zur groben Fahrlässigkeit zu verdeutlichen:
[…]

Von der Strafbarkeit der Untätigkeit
§ 13 StGB zur Unterlassung
[…]
Weshalb erwähne ich für den Sicherheitsdienst die Unterlassung?
Nun, selbst in der geregelten Situation der Sicherheitsdienstleistung kann der Fall des schuldhaften Unterlassens (der Gefahrabwendung z. B.) eintreten, und dieses mit der ganzen Palette, von Vorsatz über grobe bis hin zur leichten Fahrlässigkeit…
Ein Fallbeispiel aus dem Bereich des Werkschutzes:
Der Werkschützer Bert Neuimfeld kommt von seinem großen Rundgang zurück. […]
[…]
Man kann hier nur eine Verletzung der Sorgfaltspflichten feststellen. Und letzten Endes: Es handelt sich hier um eine Unterlassung. Denn […]
[…]
„Nach verständiger Abwägung der Umstände“, das muss man nun berücksichtigen, bedeutet z. B., dass eine Selbstgefährdung dann nicht verlangt wird, wenn sie lebensbedrohlich oder gesundheitsgefährdend ist.
1. Leben geht immer vor Sachwert!
2. Dem potenziell Helfenden wird zugestanden, das eigene Leben und die Unversehrtheit des eigenen Lebens höher zu stellen als fremdes Leben. Folglich ist die unterlassene Hilfeleistung nicht immer gesetzeswidrig, muss aber nachvollziehbar sein!
[…]

Exkurs zur juristischen Person
[…]
Hier sei nur als kurzer Exkurs angeführt, dass eine juristische Person eine gesetzliche Fiktion ist (§§ 21 ff BGB), die es ermöglicht, dass im weitesten Sinne eine Institution auch Rechte erlangen und Pflichten übernehmen kann. Eine solche Institution kann ein Verein sein, aber auch ein Unternehmen, soweit es Gesellschaftscharakter hat (auch eine Ein-Mann-GmbH ist eine solche Gesellschaft, und zwar wiederum auf der Grundlage einer rechtlichen, einer juristischen Fiktion). Der Fiktionscharakter der juristischen Person ist nur in der akademischen Auseinandersetzung strittig, die rein sportlichen Charakter besitzt.
[…]

begeisterndes Ultraweitwinkel für APS-C

Das Samyang 10 mm F2.8 ist ein wahrhaftig beachtenswertes Superweitwinkel, speziell konstruiert nur für APS-C-Sensoren. Ein Ultraweitwinkel der Superklasse – für die gern belächelte Crop-Klasse unter den Spiegelreflexkameras.

Ein „echtes“ Ultraweitwinkel für APS-C – und KEIN Fisheye!

Erstmals 2013 der Öffentlichkeit vorgestellt, bietet dieses Objektiv keine überholte Technik, sondern ist wirklich „up to date“. Und das, obwohl man dieses Objektiv voll manuell bedienen muss – außer man hat einen Nikon-Body, so dass man zumindest die Blende von er Kamera aus steuern kann. Die optische Leistungsfähigkeit des Samyang 10 mm F2.8 jedoch ist absolutes „High-End“.

Umso interessanter also ist es, einen Blick auf dieses Objektiv zu werfen, derweil die kleineren Crop-Sensoren gern belächelt werden – wie ein kleiner und vorlauter Bruder des Vollformats. Umso lohnenswerter auch ist ein Blick auf dieses Objektiv, weil Samyang verstanden hat, dass man, wo der kleinere Sensor dieselbe Auflösung in Pixeln liefern muss, man das bessere optische Werkzeug benötigt. – Am Ende aber auch lohnenswert ist der Blick auf das Samyang 10 mm F2.8, weil es ein Ultraweitwinkel mit fester Brennweite ist, das vollkorrigiert ist… und eben KEIN Fisheye!

Schaut Euch also meine Videos zu diesem Objektiv an: der Erfahrungsbericht – und das ergänzende Video mit zusätzlichen Informationen und zusätzlichem Anschauungsmaterial.

Man kann durchaus ein Foto wie dieses auch mit einem Zoom-Objektiv machen, das eine Brennweite von 10 mm mit einschließt:

Jedoch, man kann ein solches Foto mit einem Zoom-Objektiv nicht in dieser Qualität aufnehmen. Nicht mit dieser Schärfeleistung, nicht mit solcher Schärfe bis in die Ecken, nicht mit so geringer Krümmung, und nicht mit so schwachen chromatischen Aberrationen.

Das Samyang 10 mm F2.8 macht also mehr aus einem APS-C-Sensor: Es ist ein Ultraweitwinkel, das höchsten Ansprüchen gerecht wird.

Ich bedauere es wirklich, dass ich in dieses Template (sorry, WordPress nennt so etwas „theme“) keine größeren Fotos einbinden kann. Weder unmittelbar im Blog-Beitrag (was ich noch gut verstehen könnte), noch in gesonderter Darstellung der Grafik. Das ist ein echtes Manko.

Mehr jedoch könnt Ihr in meinem Video-Erfahrungsbericht und in meinem ergänzenden Video zum Samyang 10 mm F2.8 erfahren.

amazing ultrawide angle for APS-C

The Samyang 10 mm F2.8 is an amazing ultrawide angle lens, specially made for cameras with a so called crop-sensor. You can’t use this lens at a full-frame body.

a real ultrawide angle lens for APS-C – plus non-fisheye!

 

First time presented to public in the year 2013, this lens is an up-to-date optical tool. It is a simple tool, while there is not any comfort of automatic functions. You need to handle this lens completely manual. Only users of Nikon bodies are able to control the aperture via their camera. The optical abilities of the Samyang 10 mm F2.8, however, reveal a high-end tool.

The more it is interesting to have a detailed look at this lens, while crop sensors are often smiled at – as if they where the little and impertinant brother of full-frame. The more, as well, it is worthwhile to have a look at this lens, while Samyang does understand, that the smaller sensor with the same resolution of pixels needs the better optical tool. – Last but not least it is worthwhile to have a look at the Samyang 10 mm F2.8, while it is the only fix-focused ultrawide angle lens of this very short focal length – being a non-fisheye!

See my videos about this lens: Review and additional material – both via Youtube.

It is possible to take a photo like this with a zoom lens, reaching 10 mm… or less:

However, can you take a photo like that with a zoom lens plus such a quality? I talk about a great sharpness, very low distortion and very low chromatic aberrations.

This way the Samyang 10 mm F2.8 makes more of your APS-C-sensor: a real ultrawide angle for highest expectations.

 

I’m sorry – this template does not accept big photos, neither within the blog nor at an external graphic sight. But you can learn more about the Samyang 10 mm F2.8, while watching my video review and my additonal video.

Samyang 16 mm F2.0: brilliant sharpness

Is the Samyang 16 mm F2.0 still in brilliant sharpness, if not using sharpening in-camera?

In reaction to my main video review about the Samyang 16 mm F2.0 someone seamed to be in a slightly doubt, if this lens is really as good as I say.

Samyang 16 mm F2.0: great sharpness + low distortion + low CAs

„You did not apply sharpening in-camera, right?“ so he asked. – No, I’m familiar in using an individual pre-adjustment: via „user definition“ I change the „picture style“ slightly – to cuddle the sensor for a pinch more of sharpness.

I want to be sincere: I found out that in my opinion best results can be reached with pre-adjustments out of standard. I use the manual „user definitions“ of „picture style“ to adjust the exposures. – In my video about the Samyang 10 mm F2.8 I explain that I had come to a slightly modification. This is the same for both of my cameras, the Canon EOS 60D as well as the 7D („old“ and first generation, so to say „mark 1“): the sensors of both cameras are the same.

standard „picture style“

I do not know if Canon wants to correct an optical lack – or a lack of the sensor, when modifying the sharpness with 3 of 7 possible units. However, I found out that best results are reached with 5 units in sharpness, 1 unit in contrast, 1 unit in saturation and no correction of the color tone: 5, 1, 1, 0. – This is my individual modification! Combined with using RAW-formate only.

my standard definition

Nevertheless I’m sure…

no-one will be disappointed of the Samyang 16 mm F2.0!

I say this for anyone who is able to arrange with a manual lens and does not need to be supported by automatic function (e.g. like autofocus). Only those of you, using Nikon-bodies, will be able to manage the aperture of the lens via camera.

First, we talk about nuances of sharpness, that I pull up this way. This way you can keep any shade of ability, a lens can offer. Second, I do this with any of my lenses, so that the conditions of all my comparisons are the same.

However, see by yourself! Click on this links to reach two PDF-documents:

Sy16mmComparison_InCamPreAdjust

+ one to compare the results of exposures with the Samyang 16 mm F2.0, focused to infinity, with details of landscape and houses, with all informations you need;

Sy16mmComparison_45cm

+ a second to compare the abilities of the Samyang 16 mm F2.0 at a focal distance of only 45 cm or less than one and a half foot. Simply reproducing a newspaper in uneven light, I present detailed structures at any shade of whites, greys and blacks.

Both comparisons depending on three different pre-adjustments of the camera: my individual adjustment (5, 1, 1, 0); not any correctings (0, 0, 0, 0); finally with standard picture style (3, 0, 0, 0). – Nevertheless, this PDF-documents do not offer the real sharpness, I can find in my original photographies. Unfortunately there is a loss of quality, after implanting to the website. And I do really not know why.